Tipps für das perfekte
Iran Reise!
Reisebedingungen und wichtige Hinweise.....
Allgemeinen Reisebedingungen (AGB)
Hier möchten wir Sie über
unsere Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. des BGB ergänzen
und Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, unserem
Reisegast, und der ATE Reisen, dem Reiseveranstalter der
Produktmarke - Iran Travel - " bilden. [Stand: 01.11.2017]
1 Abschluß des
Reisevertrages
1.1 Die Anmeldung sollte nach
Möglichkeit über unsere Internetseite oder schriftlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2 Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde den Abschluss eines
Reisevertrages mit der ATE Reisen, nachfolgend „ - Iran Travel -
“ genannt, verbindlich an.
1.3 Der Vertrag wird für den Reisenden und - Iran Travel -
verbindlich, wenn - Iran Travel - die Buchung und den Preis
entweder über den Vermittler (z.B. Reisebüro) oder direkt
schriftlich bestätigt.
1.4 Eine vom Reisebüro über ein Computerreservierungssystem
ausgestellte Vormerkungs-, Anmeldungs-, Buchungs- oder
Optionsbestätigung ersetzt nicht die schriftliche Bestätigung
durch - Iran Travel - .
1.5 Eine Optionsbuchung wird am vierten Kalendertag nach dem
Eingang der von - Iran Travel - ausgestellten Optionsbestätigung
zu einer Festbuchung, wenn bis dahin durch den Kunden kein
Rücktritt erklärt wird.
1.6 Vermittelt - Iran Travel - ausdrücklich in fremdem Namen nur
einzelne Reiseleistungen, z.B. Flüge, Fähren, Mietwagen etc.
oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich
Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen
Bedingungen des fremden Vertragspartners. Diese werden bei
Vertragsschluss vorgelegt und stehen auf Anforderung zur
Verfügung.
2 Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis,
d.h. auch die Anzahlung, dürfen nur gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen.
Diesen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
2.2 Spätestens eine Woche nach Erhalt der Reisebestätigung ist
eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Höhe der
Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
2.3 Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reisebeginn
fällig. Bei Buchungen, die später als 28 Tage vor Reisebeginn
erfolgen, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 - Iran Travel - ist berechtigt, die Reiseleistung zu
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich
dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und
die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323
BGB) dem Reiseteilnehmer vorher durch - Iran Travel -
schriftlich angedroht wurde.
2.5 Die Gebühren im Fall einer Stornierung, Bearbeitungs- und
Umbuchungsgebühren sowie eventuelle Versicherungsprämien sind
sofort fällig.
3 Versicherungen
3.1 - Iran Travel - schließt für
alle Teilnehmer einer Flug-Erlebnisreise eine
Reisekrankenversicherung mit Rückholservice durch unseren
Partner, DIE EUROPÄISCHE, ab. Diese Versicherung ist bereits im
Reisepreis inkludiert. Der Selbstbehalt bei
Heilbehandlungskosten beträgt € 100.
3.2 Zusätzlich ist bei allen Flug-Erlebnisreisen aus dem - Iran
Travel - Katalog obligatorisch eine
Reiserücktrittskostenversicherung (Ersatz der Stornokosten und
der Mehrkosten der verspäteten Heimreise) im Reisepreis
eingeschlossen. Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer
nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten
Rücktrittsentschädigung an - Iran Travel - befreit. Er hat
lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß
den Versicherungsbedingungen.
3.3 Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt bei
Reiserücktritt des Teilnehmers die - Iran Travel - geschuldeten
Stornogebühren. Der Selbstbehalt beträgt 20% des
erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je Person.
3.4 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisegast den
Versicherungsausweis (Versicherungsschein), aus dem die
Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen
sind.
3.5 Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die versicherte
Person verpflichtet, den Schaden an DIE EUROPÄISCHE
Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5,
81677 München, zu melden. .
4 Leistungen
4.1 Welche Leistungen
vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reisen, dem Reiseverlauf
und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Internet und Katalog enthaltenen Angaben sind für - Iran
Travel - bindend. - Iran Travel - behält sich jedoch
ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
4.2 Ausflüge, Eintritte oder Besichtigungen, die im Reiseverlauf
mit dem Zusatz „Gelegenheit" oder „Möglichkeit" ausgewiesen
sind, sind nicht Bestandteil der von - Iran Travel - vertraglich
geschuldeten Leistungen.
4.3 Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur annehmen, wenn diese als
unverbindlich bezeichnet werden. - Iran Travel - bemüht sich,
dem Wunsch des Reiseteilnehmers nach Sonderleistungen, die nicht
ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit nachzukommen. Reisebüros
sind nicht berechtigt, vom Internet abweichende Zusagen ohne
schriftliche Bestätigung von - Iran Travel - zu geben.
4.4 Die den - Iran Travel - Reisen zugrunde liegenden Flugtarife
schließen teilweise die Anwendung der Bonusprogramme der
Fluggesellschaften aus..
5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die von - Iran Travel - nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 - Iran Travel - ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Gegebenenfalls wird - Iran Travel - dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn - Iran Travel
- in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung von - Iran Travel - über
die Änderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber
geltend zu machen.
5.5 - Iran Travel - ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen,
wenn sich für - Iran Travel - unvorhersehbar und nach
Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile
aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von -
Iran Travel - nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die
betreffende Reise, Beförderungskosten (insbesondere
Treibstoffzuschlag nach Ölpreiserhöhungen), Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren.
Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem
Vertragsabschluss und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als
vier Monaten liegt.
5.6 Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der
Erhöhung im Abschnitt 5.5 genannten Preisbestandteile des
veröffentlichten Reisepreises seit Abschluss des Reisevertrages
und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der
Erhöhungsbetrag wird zum vertraglich festgelegten Reisepreis
addiert.
5.7 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der
Beförderungskosten kann - Iran Travel - vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus
ergebenden Betrag kann - Iran Travel - vom Reisenden verlangen.
5.8 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für - Iran Travel - verteuert hat.
5.9 - Iran Travel - hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige
Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes
mitzuteilen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam.
5.10 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Er
kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise verlangen, sofern - Iran Travel - in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen
einer Ersatzreise müssen unverzüglich und schriftlich gegenüber
- Iran Travel - oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für den
Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich
jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des
Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären,
über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert
wird:
Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises
ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben
für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch
den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente)
nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
6 Rücktritt durch den
Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei Iran Travel. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Zur Berechnung
der Fristen in Ziffer 6.3 gilt der Eingang der
Rücktrittserklärung.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann - Iran Travel - Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.3 - Iran Travel - kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Endreisepreis
der Flug-/Individualreisen pauschalieren:
bis inkl. 31. Tag vor Reisebeginn 20% ab dem 30. bis inkl. 22.
Tag vor Reisebeginn 25% ab dem 21. bis inkl. 16. Tag vor
Reisebeginn 35% ab dem 15. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 7. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 65% ab dem 2. Tag bis
zum Tag des Reisebeginns (gilt auch bei Nichtantritt) 80%
Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der
Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen
entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, - Iran Travel - nachzuweisen, dass ihm kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm
geforderte Pauschale.
6.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
erhebt - Iran Travel - ein Umbuchungsentgelt von € 50 pro
Reisenden.
6.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
6.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
6.7 Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Arten von
Flügen – insbesondere Flüge zu Sondertarifen und Flüge mit
Billigfluggesellschaften – besondere Rücktrittsbedingungen
bestehen. Für diese Flüge gelten nicht die in diesen
Reisebedingungen aufgeführten Rücktrittsbedingungen,
einschließlich der Rücktrittsentschädigung, sondern diejenigen
der jeweiligen Fluggesellschaft.
7 Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich - Iran Travel
- bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8 Rücktritt und Kündigung durch
- Iran Travel -
Iran Travel - kann in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung durch - Iran Travel - nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt - Iran
Travel - , so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den
Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
8.2 Bis vier Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen der
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall ist - Iran Travel - verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des
Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet - Iran Travel - nicht
für eventuelle
Stornogebühren für
Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Veranstaltern gebucht worden
sind. Das gilt auch für nicht erstattbare Billigflüge oder
Flüge, die durch Vielfliegerprogramme gebucht wurden. Ebenfalls
können seitens - Iran Travel - einzelne, fakultative
Zusatzprogramme bis drei Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden.
Für die fristgerechte Absage ist der Eingang im vermittelnden
Reisebüro maßgeblich. Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden
unmittelbar in Kenntnis zu setzen und die von - Iran Travel -
ggf. angebotenen Alternativen an den Kunden weiterzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat -
Iran Travel - den Kunden hiervon zu unterrichten.
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für - Iran Travel - deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass
die im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens - Iran
Travel - besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu
führenden Umstände nicht zu vertreten hat, wenn er die zu dem
Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden
ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die
Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm
sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem
Ersatzangebot seitens - Iran Travel - keinen Gebrauch macht.
9 Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
9.1 Wird die Reise bzw. der
Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl - Iran Travel - als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann - Iran Travel - für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
9.2 Weiterhin ist - Iran Travel - verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
9.3 Reiseleiter oder örtliche Vertreter von - Iran Travel - sind
zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.
10 Haftung von - Iran Travel
10.1 - Iran Travel - haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. die sorgfältige
Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger 3. die
Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen
Reiseleistungen, jedoch nicht für die Angaben in Hotel-, Orts-
oder Schiffsprospekten Dritter 4. die ordnungsgemäße Erbringung
der vereinbarten Reiseleistungen
10.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung betrauten Person.
10.3 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung betrauten Person.
1. Ist - Iran Travel - lediglich Vermittler fremder Leistungen
(siehe Ziffer 1.6 dieser Reisebedingungen), so haftet - Iran
Travel - nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über
vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen
ausschließlich auf deren Angaben - Iran Travel - gegenüber; sie
stellen keine eigene Zusicherung von - Iran Travel - gegenüber
dem Reiseteilnehmer dar.
11 Gewährleistung
11.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. - Iran Travel - kann auch in der
Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. - Iran Travel - kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
11.2 Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung
oder die Vertretung von - Iran Travel - vor Ort zu richten.
Reiseleitungen bzw. Vertretungen vor Ort sind beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie
sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen - Iran
Travel - anzuerkennen.
11.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der
Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.4 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet - Iran Travel - innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für - Iran Travel -
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von - Iran Travel - verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet - Iran
Travel - den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
11.5 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den - Iran Travel -
nicht zu vertreten hat.
11.6 Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Schäden am Reisegepäck oder sein Verlust müssen zur Wahrung von
Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen
Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Schiffsführung,
Busunternehmen) angezeigt werden. Liegt ein Diebstahl oder
Beraubung vor, ist zusätzlich Anzeige beim nächsten
Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu
verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach,
stehen ihm Ansprüche möglicherweise nicht zu.
12 Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung von
- Iran Travel - für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit - Iran Travel - für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Für alle gegen - Iran Travel - gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Veranstalter bei Sachschäden bis zu € 4.100; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
12.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen - Iran Travel - ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4 Kommt - Iran Travel - bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die
Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und
des Binnenschifffahrtsgesetzes.
.
13 Mitwirkungspflicht
13.1 Der Reisende ist
verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
13.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw.
Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch
nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber - Iran Travel -
anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
14 Ausschluß von
Ansprüchen und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber - Iran Travel -
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen
dem Reisenden und - Iran Travel - Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder - Iran Travel - die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3 Jegliche Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers
gegen - Iran Travel - ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Anmelder hat erklärt, für die Verpflichtungen der übrigen
Reisenden einzustehen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem
sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter
Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der
vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im
eigenen Namen unzulässig.
15
Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmensn
15.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet -
Iran Travel - , den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren.
15.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht fest, so ist - Iran Travel - verpflichtet, dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
15.3 3 Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss - Iran Travel - den Kunden hiervon
unterrichten.
15.4 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, muss - Iran Travel - den Kunden über
den Wechsel informieren. - Iran Travel - muss unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der
Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
16 Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
16.1 - Iran Travel - steht dafür ein, deutsche, österreichische
und Schweizer Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat verbindliche Auskunft.
16.2 - Iran Travel - haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende - Iran Travel - mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass - Iran Travel -
die Verzögerung zu vertreten hat.
16.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens - Iran
Travel - bedingt sind.
.
17 Kundenbezogene
Daten
Der Iran Travel - weist ausdrücklich darauf hin, dass
kundenbezogene Daten hausintern gespeichert werden, um eine
korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewährleisten. Dies
gilt insbesondere für Reisen, für die die Beschaffung von Visa
erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten, die der
Reiseteilnehmer - Iran Travel - zur Abwicklung der Reise zur
Verfügung stellt, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Auf das Widerspruchsrecht
des Reiseteilnehmers nach § 28 Abs. 4, Satz 2 des
Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
18 Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages, einschließlich dieser Reisebedingungen, hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen
während der Laufzeit dieses Katalogs per Gesetz oder durch
Gerichtsbeschluss unwirksam werden, erhält der Kunde eine
entsprechend aktualisierte Ausfertigung der Reisebedingungen mit
der Buchung ausgehändigt. Diese aktualisierte Fassung ersetzt
dann die hier vorliegende.
19 Sonstiges
Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind bis zur
Reisebestätigung möglich.
20 Gerichtsstand
Der Reisende kann - Iran Travel - nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen seitens - Iran Travel - gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen gilt München als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Hinweise auf der Website!
iran-travel bietet alle auf der Website zur
Verfügung gestellten allgemeinen Informationen
einzig als Orientierung für den Nutzer an.
Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf
der Website mit Ausnahme von
Angaben betreffend die Reise- und sonstigen
Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen
damit rechnen, dass sich die Allgemeinen
Informationen jederzeit ändern können. Es
sollte sich deshalb mit den entsprechenden
Behörden, Botschaften oder
Tourismusinformationsbüros in Verbindung
gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die
Aktualität der angegebenen Informationen
gewährleistet ist.
Iran Sehenswürdigkeiten A-Z
www.iran-travel.de - Touristen -
Information
02151 - 802081
-
Provinzen Video
Wir haben für die Durchführung Ihrer Reise und
der Ausflüge eine erfahrene, örtliche Agentur
beauftragt. Sie werden von Ihrem iranischen
Reiseleiter betreut, der gut Deutsch spricht. Die
Infrastruktur im Land ist gut ausgebaut; es
existiert ein ausgedehntes Linienflugnetz, das die
großen Städte miteinander verbindet. Die Straßen
sind asphaltiert und auf den Hauptstrecken meist in
tadellosem Zustand. Die eingesetzten Fahrzeuge
entsprechen europäischem Komfort; Klimaanlage und
verstellbare Sitze sind eine Selbstverständlichkeit.
-
Urlaub mit Qualität und Service, Entspannt reisen
Viele Jahre Touristik Erfahrung haben uns zu
Orientspezialisten gemacht. Wir lassen Ihre
Reiseträume wahr werden und führen Sie in die
interessantesten Winkel des Orients. Dabei bieten
wir Ihnen hohe Qualität bei den Reisen sowie große
Sorgfalt bei der Planung unserer Reisen. Unser Team
berät Sie persönlich und kümmert sich um alle
Belange Ihrer Reise. Dabei liegt uns auch Ihre
Sicherheit während der Reise besonders am Herzen.
Dies zeigt sich in der sorgfältigen Auswahl der
Fluggesellschaften und Hotels.
-
Erlebnisreisen | ganz individuell
wir
bieten Ihnen ebenfalls Flüge zum günstige Preise an.
Zusätzlich bieten wir Ihnen bei vielen Destinationen
die Möglichkeit, die Reise als reines
Landarrangement zu buchen. Dies stellt Ihnen frei,
Ihren Langstreckenflug aus dem Programm
verschiedener Fluggesellschaften auszuwählen. In
diesem Fall beginnt und endet die Reise im ersten
bzw. letzten Hotel, die Transfers vom bzw. zum
Flughafen entfallen. Gerne arrangieren wir diese
Transfers für Sie.
Iran kulinarische Gerichte
|