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Reisebedingungen und wichtige Hinweise.....

 Allgemeinen Reisebedingungen (AGB)

Hier möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. des BGB ergänzen und Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, unserem Reisegast, und der ATE Reisen, dem Reiseveranstalter der Produktmarke - Iran Travel - " bilden. [Stand: 01.11.2017]

 

 

1 Abschluß des Reisevertrages

1.1 Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit über unsere Internetseite oder schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde den Abschluss eines Reisevertrages mit der ATE Reisen, nachfolgend „ - Iran Travel - “ genannt, verbindlich an.
1.3 Der Vertrag wird für den Reisenden und - Iran Travel - verbindlich, wenn - Iran Travel - die Buchung und den Preis entweder über den Vermittler (z.B. Reisebüro) oder direkt schriftlich bestätigt.
1.4 Eine vom Reisebüro über ein Computerreservierungssystem ausgestellte Vormerkungs-, Anmeldungs-, Buchungs- oder Optionsbestätigung ersetzt nicht die schriftliche Bestätigung durch - Iran Travel - .
1.5 Eine Optionsbuchung wird am vierten Kalendertag nach dem Eingang der von - Iran Travel - ausgestellten Optionsbestätigung zu einer Festbuchung, wenn bis dahin durch den Kunden kein Rücktritt erklärt wird.
1.6 Vermittelt - Iran Travel - ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Flüge, Fähren, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt und stehen auf Anforderung zur Verfügung.
 

2 Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis, d.h. auch die Anzahlung, dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Diesen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
2.2 Spätestens eine Woche nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
2.3 Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die später als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 - Iran Travel - ist berechtigt, die Reiseleistung zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) dem Reiseteilnehmer vorher durch - Iran Travel - schriftlich angedroht wurde.
2.5 Die Gebühren im Fall einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie eventuelle Versicherungsprämien sind sofort fällig.

3 Versicherungen

3.1 - Iran Travel - schließt für alle Teilnehmer einer Flug-Erlebnisreise eine Reisekrankenversicherung mit Rückholservice durch unseren Partner, DIE EUROPÄISCHE, ab. Diese Versicherung ist bereits im Reisepreis inkludiert. Der Selbstbehalt bei Heilbehandlungskosten beträgt € 100.
3.2 Zusätzlich ist bei allen Flug-Erlebnisreisen aus dem - Iran Travel - Katalog obligatorisch eine Reiserücktrittskostenversicherung (Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten der verspäteten Heimreise) im Reisepreis eingeschlossen. Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung an - Iran Travel - befreit. Er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.
3.3 Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt bei Reiserücktritt des Teilnehmers die - Iran Travel - geschuldeten Stornogebühren. Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25 je Person.
3.4 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisegast den Versicherungsausweis (Versicherungsschein), aus dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen sind.
3.5 Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden an DIE EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5, 81677 München, zu melden. .

4 Leistungen

 4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reisen, dem Reiseverlauf und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Internet und Katalog enthaltenen Angaben sind für - Iran Travel - bindend. - Iran Travel - behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2 Ausflüge, Eintritte oder Besichtigungen, die im Reiseverlauf mit dem Zusatz „Gelegenheit" oder „Möglichkeit" ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der von - Iran Travel - vertraglich geschuldeten Leistungen.
4.3 Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur annehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. - Iran Travel - bemüht sich, dem Wunsch des Reiseteilnehmers nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit nachzukommen. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Internet abweichende Zusagen ohne schriftliche Bestätigung von - Iran Travel - zu geben.
4.4 Die den - Iran Travel - Reisen zugrunde liegenden Flugtarife schließen teilweise die Anwendung der Bonusprogramme der Fluggesellschaften aus..

5 Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von - Iran Travel - nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 - Iran Travel - ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird - Iran Travel - dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn - Iran Travel - in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von - Iran Travel - über die Änderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
5.5 - Iran Travel - ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für - Iran Travel - unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von - Iran Travel - nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag nach Ölpreiserhöhungen), Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren. Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
5.6 Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung im Abschnitt 5.5 genannten Preisbestandteile des veröffentlichten Reisepreises seit Abschluss des Reisevertrages und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vertraglich festgelegten Reisepreis addiert.
5.7 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten kann - Iran Travel - vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Betrag kann - Iran Travel - vom Reisenden verlangen.
5.8 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für - Iran Travel - verteuert hat.
5.9 - Iran Travel - hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitzuteilen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
5.10 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern - Iran Travel - in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich und schriftlich gegenüber - Iran Travel - oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird:

Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.

Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Iran Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Zur Berechnung der Fristen in Ziffer 6.3 gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann - Iran Travel - Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.3 - Iran Travel - kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Endreisepreis der Flug-/Individualreisen pauschalieren:
bis inkl. 31. Tag vor Reisebeginn 20% ab dem 30. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab dem 21. bis inkl. 16. Tag vor Reisebeginn 35% ab dem 15. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 50% ab dem 7. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 65% ab dem 2. Tag bis zum Tag des Reisebeginns (gilt auch bei Nichtantritt) 80%
Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, - Iran Travel - nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
6.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), erhebt - Iran Travel - ein Umbuchungsentgelt von € 50 pro Reisenden.
6.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.7 Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Arten von Flügen – insbesondere Flüge zu Sondertarifen und Flüge mit Billigfluggesellschaften – besondere Rücktrittsbedingungen bestehen. Für diese Flüge gelten nicht die in diesen Reisebedingungen aufgeführten Rücktrittsbedingungen, einschließlich der Rücktrittsentschädigung, sondern diejenigen der jeweiligen Fluggesellschaft.

7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich - Iran Travel - bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8 Rücktritt und Kündigung durch - Iran Travel -

Iran Travel - kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch - Iran Travel - nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt - Iran Travel - , so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
8.2 Bis vier Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist - Iran Travel - verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet - Iran Travel - nicht für eventuelle

 

Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Veranstaltern gebucht worden sind. Das gilt auch für nicht erstattbare Billigflüge oder Flüge, die durch Vielfliegerprogramme gebucht wurden. Ebenfalls können seitens - Iran Travel - einzelne, fakultative Zusatzprogramme bis drei Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden. Für die fristgerechte Absage ist der Eingang im vermittelnden Reisebüro maßgeblich. Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden unmittelbar in Kenntnis zu setzen und die von - Iran Travel - ggf. angebotenen Alternativen an den Kunden weiterzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat - Iran Travel - den Kunden hiervon zu unterrichten.

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für - Iran Travel - deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens - Iran Travel - besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens - Iran Travel - keinen Gebrauch macht.

9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1 Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl - Iran Travel - als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann - Iran Travel - für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.2 Weiterhin ist - Iran Travel - verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.3 Reiseleiter oder örtliche Vertreter von - Iran Travel - sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.

10 Haftung von - Iran Travel

10.1 - Iran Travel - haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reiseleistungen, jedoch nicht für die Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten Dritter 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
10.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10.3 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
1. Ist - Iran Travel - lediglich Vermittler fremder Leistungen (siehe Ziffer 1.6 dieser Reisebedingungen), so haftet - Iran Travel - nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben - Iran Travel - gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von - Iran Travel - gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

11 Gewährleistung

11.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. - Iran Travel - kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. - Iran Travel - kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2 Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung von - Iran Travel - vor Ort zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen - Iran Travel - anzuerkennen.
11.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.4 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet - Iran Travel - innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für - Iran Travel - erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von - Iran Travel - verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet - Iran Travel - den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.5 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den - Iran Travel - nicht zu vertreten hat.
11.6 Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Schäden am Reisegepäck oder sein Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Schiffsführung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegt ein Diebstahl oder Beraubung vor, ist zusätzlich Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche möglicherweise nicht zu.
 

12 Beschränkung der Haftung

12.1 Die vertragliche Haftung von - Iran Travel - für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit - Iran Travel - für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Für alle gegen - Iran Travel - gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen - Iran Travel - ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4 Kommt - Iran Travel - bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
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13 Mitwirkungspflicht

13.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber - Iran Travel - anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung 


14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber - Iran Travel - geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und - Iran Travel - Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder - Iran Travel - die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3 Jegliche Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen - Iran Travel - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anmelder hat erklärt, für die Verpflichtungen der übrigen Reisenden einzustehen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.


15 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmensn

15.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet - Iran Travel - , den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
15.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist - Iran Travel - verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
15.3 3 Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss - Iran Travel - den Kunden hiervon unterrichten.
15.4 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss - Iran Travel - den Kunden über den Wechsel informieren. - Iran Travel - muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.


16 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 - Iran Travel - steht dafür ein, deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat verbindliche Auskunft.
16.2 - Iran Travel - haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende - Iran Travel - mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass - Iran Travel - die Verzögerung zu vertreten hat.
16.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens - Iran Travel - bedingt sind.
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17 Kundenbezogene Daten

Der  Iran Travel - weist ausdrücklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten hausintern gespeichert werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Reisen, für die die Beschaffung von Visa erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer - Iran Travel - zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 Abs. 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich dieser Reisebedingungen, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen während der Laufzeit dieses Katalogs per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden, erhält der Kunde eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der Reisebedingungen mit der Buchung ausgehändigt. Diese aktualisierte Fassung ersetzt dann die hier vorliegende.

19 Sonstiges

Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind bis zur Reisebestätigung möglich.

20 Gerichtsstand

Der Reisende kann - Iran Travel - nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen seitens - Iran Travel - gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt München als Gerichtsstand vereinbart.

 

Allgemeine Hinweise auf der Website!

iran-travel bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website   mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Behörden,  Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.

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Iran kulinarische Gerichte